Barrierefreiheit
Worum es geht
Wir möchten, dass diese Website jeder nutzen kann. Wer schlecht sieht, wer keine Maus bedienen kann, wer auf Vergrößerung angewiesen ist: Öffnungszeiten, Anfahrt und die Anfrage für eine Torte sollen für alle erreichbar sein.
Diese Erklärung beschreibt, wie weit wir damit sind. Sie gilt für diese Website mit allen Unterseiten und folgt dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV).
Stand der Umsetzung
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Sie verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Stufe AA.
Nach unserer eigenen Prüfung erfüllt die Website diese Anforderungen weitgehend. Die Einschränkungen, die uns bekannt sind, nennen wir weiter unten.
Was wir dafür getan haben
Bedienung mit der Tastatur: Alle Inhalte und Bedienelemente sind ohne Maus erreichbar. Das aktive Element ist sichtbar umrandet, auch auf dunklen Flächen. Sprungmarke: Ganz oben steht „Zum Inhalt springen". Damit lässt sich die Navigation überspringen. Vergrößern: Die Seite lässt sich bis 200 Prozent zoomen, ohne dass Inhalte verloren gehen. Wir unterbinden das Vergrößern auf dem Handy nicht. Trefferflächen: Alle Bedienelemente sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß, die meisten größer. Das betrifft vor allem den Fußbereich, wo auf dem Handy viele Ziele dicht beieinander liegen. Struktur: Überschriften folgen einer logischen Reihenfolge. Kopfbereich, Hauptinhalt und Fußbereich sind als Bereiche ausgezeichnet, sodass Screenreader sie ansteuern können. Bilder: Jedes Bild, das etwas aussagt, hat einen Alternativtext. Rein schmückende Bilder sind als solche gekennzeichnet und werden übersprungen. Filme: Die kurzen Aufnahmen aus der Backstube laufen stumm und in einer Schleife. Es gibt nichts zu hören, also gehen auch keine Informationen verloren, die nur über den Ton kämen. Jede Aufnahme ist beschriftet. Farben: Keine Information hängt allein an einer Farbe. Texte und Bedienelemente halten die geforderten Kontraste ein. Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung. Pflichtfelder sind gekennzeichnet, Fehlermeldungen stehen im Klartext am Feld.
Wie wir das geprüft haben
Zuletzt geprüft am 20. September 2026, in eigener Verantwortung und ohne unabhängige Stelle. Eine erste Prüfung fand am 14. und 15. September statt.
Automatisiert: Lighthouse auf zehn Seiten, darunter Startseite, Filialseite, Stellenseite, Tortenseite, Kontaktseite und alle seither hinzugekommenen Seiten. Ergebnis jeweils 100 von 100 Punkten für Barrierefreiheit. Was diese Zahl abdeckt: 24 maschinell prüfbare Punkte. Zehn weitere lassen sich grundsätzlich nicht automatisch beurteilen, darunter die Reihenfolge beim Durchtabben und die Frage, ob der Fokus irgendwo hängen bleibt. Für sie zählt nur die Prüfung von Hand. Von Hand: Bedienung mit der Tastatur, Überschriftenfolge aller Seiten, gerechnete Kontrastwerte von Text und Fokusringen, Trefferflächen aller Bedienelemente über 255 Kombinationen aus Seite und Fenstergröße.
Was noch nicht barrierefrei ist
Ein Test mit einem echten Screenreader, etwa NVDA oder VoiceOver, steht noch aus. Wir haben die Seite dafür aufgebaut und automatisiert geprüft, sie aber noch nicht mit der Software selbst durchgegangen. Dieser Test ist eingeplant.
Die Karte auf den Filialseiten wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen und stammt von einem anderen Anbieter. Auf ihre Bedienbarkeit haben wir nur begrenzt Einfluss. Adresse, Anfahrt und Öffnungszeiten stehen deshalb immer auch als Text auf der Seite, ohne dass Sie die Karte laden müssen.
Die Prüfung hat der Hersteller der Website selbst vorgenommen. Eine Begutachtung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
Haben Sie eine Barriere gefunden?
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Beschreiben Sie möglichst genau, welche Seite es betrifft und was nicht funktioniert hat. Wir melden uns zurück und bessern nach.
E-Mail: info@lyck.de
Telefon: 0431 78 11 87
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Dann können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden. Nach § 32 Absatz 1 BFSG können Verbraucherinnen und Verbraucher dort beantragen, dass ein Verstoß geprüft wird.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Carl-Miller-Straße 6 39112 Magdeburg
Stand dieser Erklärung
Erstellt am 20. September 2026 auf Grundlage der Prüfung vom 14. und 15. September 2026. Wir schreiben sie fort, sobald sich etwas an der Seite oder am Prüfstand ändert.
